Das ABC des Kaufrechts, Teil 8: Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen –
(8) Schadensersatz oder Aufwendungsersatz (a) Schaden an der Kaufsache und Mangelfolgeschaden Erleidet der Käufer durch einen Mangel der Kaufsache selbst einen Schaden oder ist die Kaufsache infolge eines Mangels schadhaft, richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den §§ 437
