Markenrecht: Markenwiderspruch aus anderen Kennzeichenrechten erleichtert
Wird eine Marke EU-weit beim HABM angemeldet, haben andere Marktteilnehmer innerhalb einer dreimonatigen Widerspruchsfrist Gelegenheit, die Eintragung anzugreifen. Hierfür können sie sich nicht nur auf eigene, ältere Marken berufen. Auch sog. Kennzeichenrechte von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung können der