Markenrecht: Beschreibender Charakter einer Marke durch Beschreibung eines Warenteils
Als Marke kann nicht geschützt werden, was die zu schützenden Waren und Dienstleistungen beschreibt. Denn insoweit besteht ein sog. Freihaltebedürfnis – Wettbewerber müssen in der Lage sein, ihre eigenen Konkurrenzprodukte zu beschreiben, ohne dabei in Konflikt mit Markenrechten zu geraten.
