Wettbewerbsrecht: Kommunale Abgaben müssen als Teil des Gesamtpreises angegeben werden
§ 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt, dass für Waren und Dienstleistungen ein Gesamtpreis anzugeben ist. Dieser muss sämtliche Preisbestandteile erhalten, die der Letztverbraucher zu zahlen hat. Eigentlich ganz einfach, dennoch immer wieder Anlass für Streit. Das OLG Köln entschied jetzt,