Filesharing: Haftung des Anschlussinhabers bei unklarer Täterschaft
Werden über einen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen, weil über diesen illegale Tauschbörsenangebote genutzt werden (sog. Filesharing), haftet grundsätzlich der Anschlussinhaber. Denn es gilt die Vermutung, dass dieser selbst Nutzer des Anschlusses ist und damit für die Nutzung die Verantwortung trägt. Das
