Markenrecht: Markenschutz für teilweise beschreibende Zeichen sehr gering
Als Marke geschützt werden kann nur ein Zeichen, dass nicht lediglich eine Beschreibung der so bezeichneten Waren und/oder Dienstleistungen enthält. Denn solche rein beschreibenden Angaben dürfen nicht monopolisiert werden. Sie müssen allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen, um auf ihre Angebote
