Projektverträge, Haftung und Planung II
Wie an anderer Stelle ausführlich beschrieben, bezeichne ich unter dem Terminus der Projektverträge solche Verträge, die abgeschlossen werden mit dem Ziel, ein bestimmtes Produkt zu erstellen, wobei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Planung darüber, was dieses Ziel sein soll, nicht