Markenrecht: Markenschutz für Flüche und Beschimpfungen
Über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Das gilt auch und insbesondere für Flüche und Beschimpfungen, die mancher noch als anstößig, weite Teile der Bevölkerung aber als zwar derb, aber dennoch völlig harmlos ansehen werden. Sollen solche Begriffe als Marke
