Vertragsrecht: Internationale Schiedsverfahren und das UNÜ
Im internationalen Rechtsverkehr muss im Falle einer Schiedsstreitigkeit das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) beachtet werden. Nach dem UNÜ soll sichergestellt werden, dass vollstreckungsfähige Schiedssprüche in anderen Vertragsstaaten vollstreckt werden können. Nicht erfasst von diesem Abkommen
