Wayback Machine: Keine Löschpflicht nach strafbewehrter Unterlassungserklärung
Das LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 16.02.2023 entschieden, dass eine Vertragsstrafe nicht geschuldet ist, wenn der Schuldner auf seiner Internetseite einen Wettbewerbsverstoß begangen diesen aber entfernt hat und eine Altversionen der Internetseite noch in der Wayback Machine online bleibt.