Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz
Wenn kein anderes Schutzrecht hilft, dann gibt es den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG. Viele Bereiche sind durch individuell ausgestaltete Schutzrechte geschützt. So gibt es für Marken, geschäftliche Kennzeichen und Titel das Markengesetz, für Werke der geistigen
