Datenschutzrecht, Teil 3 – Einwilligung und Ermächtigung
1.) Einwilligung Die Einwilligung kann nur erfolgen, wenn der Betroffene vor der Erhebung der Daten über den Inhalt, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung informiert wurde. Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Von der Schriftform kann abgewichen werden, wenn nicht
