IT-Recht: Gewährleistung für Sicherheitslücken in Software?
Das Gesetz unterscheidet objektive und subjektive Kriterien für die Antwort auf die Frage, ob bestimmte Qualitätsmängel einer Sache einen Mangel im Sinne des Gesetzes darstellen und damit auf der Rechtsfolgenseite Ansprüche des Kunden auf Minderung, Schadensersatz, Kündigung etc. auslösen können.
