Neureglung des Werkvertragsrechts für sog. „nachträgliche Leistungsänderungen“ ab Januar 2018
Viele Werkverträge mit umfangreichem Auftragsvolumen (wie z.B. Bauverträgen, IT Verträgen oder Logistikverträgen) und einer längeren Umsetzungs- und Durchführungsphase kennen das Problem der nachträglichen Leistungsänderung. Solche nachträglichen Änderungen folgen in aller Regel entweder aus den geänderten Anforderungen des Projektes selbst
