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IT Sicherheit/ DSGVO Grundlagen Teil 2 – Sicherheitsziele

Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind am dem erforderlichen Schutzniveau auszurichten. Hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden, was bedeutet, daß es eben nicht nur einen möglichen Weg gibt, sondern etliche möglich sind.

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IT-Recht: IT Sicherheit I Grundlagen 1

Man muss verstehen, dass die DSGVO das Bestehen und die Dokumentation eines Prozesses fordert. Dieser Prozess ist der allgemeine Teil der DSGVO. Er ist nach dem Schema „Erfassung des Ist- Zustands – Analysephase – Beschreibung der Schutzmaßnahmen“ strukturiert. Die Erfassung

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IT-Recht : zur Verstärkung unseres ständig wachsendenden IT-Referats suchen wir ab sofort engagierte und leistungsstarke Rechtsanwälte (m/w/x) zur Erweiterung  unseres Teams. Wir bieten eine anspruchsvolle und ab wechslungsreiche Tätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Prozessvertretung, Erstellung von Verträgen, Vertragsverhandlungen… Die

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