Wettbewerbsrecht: Werbung mit durchgestrichenen Preisen im Internet zulässig
Auch im Internet dürfen Unternehmen mit durchgestrichenen Preisen werben, um auf aktuelle, günstigere Preise hinzuweisen. Hier gilt nichts anderes als im stationären Handel. Insbesondere liege keine Irreführung der Verbraucher vor, wenn nicht besonders erläutert würde, wie genau der durchgestrichene Preis
