Datenschutzrecht: Keine Probezeit für Datenschutzbeauftragte
Praktisch jedes Unternehmen, das mehr als neun Personen beschäftigt, ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Datenschutzbeauftragte genießen dabei einen besonderen Kündigungsschutz. Diese Sonderregel zur Sicherung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten darf auch nicht durch die Vereinbarung einer Probezeit ausgehebelt werden, entschied
