Internetrecht: Löschungspflicht bei Google nach Unterlassungserklärung
Wer wegen Inhalten auf seiner Webseite eine berechtigte Abmahnung erhält, wird regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Darin wird die Verpflichtung enthalten sein, ab sofort die beanstandeten Inhalte nicht mehr über das Internet abrufbar zu machen. Wie weit aber
