Internetrecht: Haftung für Rechtsverstöße durch Abonnenten von Newsfeeds
Einmal im Netz, verbreiten sich Informationen schnell über weitere Internetseiten. Werden durch die Erstveröffentlichung Rechte verletzt, kann die Weiterverbreitung für den Betroffenen eine erhebliche Beeinträchtigung bedeuten. Der BGH hatte nun die deswegen äußerst praxisrelevante Frage zu entscheiden, wie weit die