Befristung nachehelichen Unterhalts

Endlich Gerichtsentscheidungen hierzu mit konkreten Vorgaben. Die Befristung nach § 1578b BGB erfordert ehebedingte Nachteile. Zu prüfen ist, welche beruflichen (Einkommens-) Nachteile der Unterhaltsbegehrende, regelmäßig sind dies die Frauen, durch die Ehe erlitten hat. Von Bedeutung hierbei sind unter anderem die Erziehung und Betreuung gemeinsamer Kinder, die Betreuungsdauer, die Rollenverteilung in der Ehe, Krankheit und auch die Ehedauer selbst.

Der Unterhaltsschuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Befristung hinsichtlich aller für die Befristung maßgeblichen Umstände. So weit eine erfreuliche Klarstellung durch das OLG Schleswig (Urteil vom 22.12.2008, Az 13 UF 100/08).

Allerdings hat das Gericht im konkreten Fall (Arzthelferin, 15 Ehejahre, wegen Krankheit nur halbschichtige Tätigkeit) eine Befristung wegen der konkreten Umstände abgelehnt.

Für Männer und Frauen gilt daher gleichermaßen, dass ein umfassender Vortrag zu diesen Umständen erforderlich ist, die wiederum genau zu prüfen sind. Unklarheiten hierbei gehen wegen der Darlegungs- und Beweislast zu Lasten der Anspruchsteller, also regelmäßig der Frauen.

More contributions

Die Gestaltung von NDAs für IT-Unternehmen im Zeitalter der KI

Einem Stiefkind des Vertragsrechts kommt jetzt größere Bedeutung zu, weil man mit KI schnell und kosteneffizient Dinge nachbauen und erstellen kann. Warum und wie NDAs jetzt zum unbedingten Inventar der Verträge eines Unternehmens sein sollten, berichtet dieser Blog. I. NDAs

Read more "

Kundendokumentationen und KI: Eine Risikobetrachtung

I Einführung Bis zur Einführung von Claude & Co war das Thema Bedienungsanleitung und Dokumentation eigentlich langweilig. Bestimmte Dokumentationen mussten vorhanden sein. Aber dass man die Inhalte der Dokumentationen gegenüber dem Kunden schützen muss, ist neu und Gegenstand dieses Blogs.

Read more "
Scroll up