Urheberrecht: Filesharing – Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes ab.

Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Filmwerk „Resident Evil: Afterlife (3D Film)“ im Februar 2011 illegal auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 956,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
  • Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per

E-Mail: sbr@anwaltskanzlei-online.local

oder

Telefax 040/34960320

zu.

Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zu FILESHARING Abmahnungen finden Sie hier.

More contributions

Warum die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten an Individualsoftware im KI-Zeitalter zum Problem wird – Teil I

Früher wurden Verträge über die Übertragung von Nutzungsrechten an neu durch den Auftragnehmer zu erstellender Software gerne so gestaltet, dass ausschließliche Nutzungsrechte an den neuen Bestandteilen übertragen wurden.Das war schon damals problematisch. Standard- und Individualsoftware lassen sich schlecht trennen, die

Read more "
Scroll up