Internetrecht: Anforderungen an Facebook-Impressum
Nutzen Unternehmen soziale Netzwerke wie Facebook – auch – für gewerbliche Zwecke, müssen die Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (TMG) auch im Rahmen dieser Internetpräsenz zur Verfügung gestellt werden. Das LG Düsseldorf hatte nun zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen
