Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei sehr kurzen Wortmarken
Bei sehr kurzen Wortmarken reicht bereits ein abweichender Buchstabe aus, um eine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen auszuschließen. Dies durfte bislang als gesicherte Rechtsprechung gelten; zumal, wenn der erste Buchstabe des Zeichens ausgetauscht war. In einem Urteil des LG Hamburg wird