Urheberrecht: Missbräuchliche Abmahnung hindert Klage des Urhebers nicht
Der BGH hat Urhebern weitgehende Freiheiten für die Geltendmachung ihrer Rechte eingeräumt (Versäumnisurteil vom 31. Mai 2012 – I ZR 106/10). Insbesondere stellten die Richter klar, dass selbst eine missbräuchlich ausgesprochene Abmahnung nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97
