Markenrecht: Firmenmäßiger und markenmäßiger Gebrauch
Das Markengesetz regelt sowohl das Recht der Marken als auch das Recht der geschäftlichen Bezeichnungen. Die geschäftlichen Bezeichnungen sind in § 5 MarkenG definiert und werden in die Unternehmenskennzeichen und Werktitel unterteilt. Grundsätzlich gilt unter diesen unterschiedlichen Kennzeichen der Grundsatz,
