Urheberrecht: Filesharing – Auskunftsansprüche gegen den Internetserviceprovider
Wenn urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse unerlaubt zur Verfügung gestellt werden, ist es nur möglich, die IP-Adresse für die jeweilige Verbindung zu speichern. Mit dieser Information kann der Verletzte grundsätzlich nichts anfangen, da er damit noch keine Rechte durchsetzen
