Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit für Kindesunterhalt?
Ja, meint das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 09.04.2009 (9 WF 184/08) und dürfte sich dabei in guter Gesellschaft wähnen. Denn gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte verschärfte Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltspflichtigen. Kann er den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht
