OLG München Sachmangel einer Software in Verbindung mit dem Betriebssystem
Das OLG München hat mit Urteil vom 17.11.2021 (Az.: 7 U 5822/20) darüber entschieden, ob ein Sachmangel einer Software vorliegt, wenn diese auf einem bestimmten Betriebssystem nicht verwendet werden kann. Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass man die Geltendmachung von
