Hamburgische Datenschutzbehörde verwarnt erste Unternehmen wegen Werbeanschreiben
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilte in ihrem 27. Tätigkeitsbericht (Redaktionsschluss: 31.12.2018, vorgelegt im Febr. 2019) mit, dass er gegenüber den ersten Unternehmen Verwarnungen, gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. b DSGVO, ausgesprochen hat (S. 113-115). Grund für