Datenschutzrecht: Klagerecht für Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen
Lange angekündigt, ist Anfang 2016 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die in Zukunft für häufigere Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen sorgen könnte. Der Gesetzgeber hat Verbraucherschützern und anderen Verbänden ein weitgehendes Klagerecht gegen Mängel beim Datenschutz eingeräumt. Dazu wurde das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
