Wettbewerbsrecht: Falsche Auskunft gegenüber einem Verbraucher ist Irreführung
Wettbewerbsrechtlich untersagt ist es, irreführende Geschäftspraktiken zu unterhalten. Dieses Verbot findet sich im deutschen Recht in den §§ 5, 5a UWG. Diesen Vorschriften liegen europarechtliche Vorgaben zugrunde. Der EuGH hatte deshalb zu entscheiden, ob bereits eine gegenüber einem einzigen Verbraucher