Filesharing: Haftung für Haushaltsangehörige
Seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspratiken müssen Abmahnfälle wegen im Internet begangener Urheberrechtsverletzungen (sog. Filesharing) am Wohnsitz des vermeintlichen Verletzers geltend gemacht werden. Zuvor konnten die Rechteinhaber bei einem Gericht ihrer Wahl klagen, was zu einer starken Konzentration der
