eCommerce: Auto-Replies können gegen Impressumspflicht verstoßen
§ 5 TMG schreibt für Diensteanbieter im Internet die Angabe bestimmter Informationen vor. Im sogenannten Impressum muss auch eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme vorgesehen werden. Eine Mail-Adresse, die Nutzer mit Auto-Replies ausschließlich auf Kontaktformulare verweist, genügt diesen Anforderungen nicht. Das entschied das LG Berlin und verurteilte Google zur Unterlassung (LG Berlin, Urteil vom 28.08.2014 […]
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