Mietrecht: Besonderheiten des Schriftformerfordernisses
Nach §§ 550, 578 BGB müssen langfristige Mietverträge das Schriftformerfordernis des § 126 BGB beachten. Dabei sind zwei Besonderheiten zu beachten: Zum einen müssen die Parteien das Schriftformerfordernis bei Vertragsänderungen, -anpassungen und -aufhebungen beachten. Wurde ein Mietvertrag formwirksam abgeschlossen, ist daher Vorsicht bei jeder Vertragsänderung geboten. Dabei muss beachtet werden, dass in der Praxis solche […]
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