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Seminar 2.1:
Softwareerstellung und Anpassung
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Contents
Dieses Seminar richtet sich an diejenigen, die mit der Erstellung oder Anpassung von Software befasst sind. Es behandelt zudem die Themen der KI-Innenseite: Was müssen Sie in Ihrem Unternehmen organisieren, damit der KI-Einsatz rechtlich abgesichert ist? Wie passen Sie Arbeitsverträge an, welche Richtlinien brauchen Sie, und wie erfüllen Sie die Dokumentationspflichten der KI-Verordnung, ohne einen bürokratischen Apparat aufzubauen?
- Fachliche Anforderungen für Projektverträge
- Allgemeine Anforderungen für Projekte
- Kriterien für die Wahl der richtigen Projektmethodik
- Projektmodelle: Einstufler, V-Modell, Pseudo Scrum, Pseudo Canbas, Hybrider Vertrag
- Friktionen zwischen dem Werkvertragsrecht und der Arbeit von IT- Unternehmen
- Projektmethodik: Nach dem Vertragsabschluss den Konsens über den Soll-Zustand erzielen
- Rollen, Mitwirkung und Verantwortung in Rahmen von Planung und Ausführung
- Change-Vereinbarungen
- Mitwirkung, Vertragsstrafe, Verzug
- Testen/ Abnahme / Trennbarkeit von Leistungen § 323 Abs. 5 BGB
- Aufbau und Inhalt eines Werkvertrags
- Abnahme
- Gewährleistung, Haftung, Kündigung
- Lizenzrechte für Individualsoftware
- Know-how-Schutz
- Verändertes Tätigkeitsbild: Vom Entwickler zum KI-Operator – Anpassung von Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsprofilen.
- Direktionsrecht des Arbeitgebers: Kann die Nutzung von KI-Tools angewiesen werden? Kann sie untersagt werden?
- Leistungsbewertung: Neue Maßstäbe, wenn KI die Produktivität verändert.
- Variable Vergütung: Anpassung von Zielvereinbarungen und Bonusmodellen an KI-gestützte Arbeitsweise.
- Umgang mit KI-Verweigerern: Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten.
- Geheimhaltungspflichten: Erweiterung auf KI-Prompts, Trainingsdaten, interne Prozessinformationen.
- Zugelassene KI-Tools: Positivliste, Genehmigungsverfahren für neue Tools.
- Verbotene Eingaben: Kundendaten, Quellcode, personenbezogene Daten – Anonymisierungspflichten.
- Review- und Freigabepflichten: Kein KI-Output ohne menschliche Prüfung.
- Kennzeichnungspflichten: Wann und wie KI-Einsatz dokumentiert werden muss.
- Verantwortlichkeit: Der Mitarbeiter bleibt verantwortlich für den Output, nicht die KI.
- Verstöße: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Richtlinienverstößen.
IV. Betreiberpflichten: Dokumentation pragmatisch umsetzen
KI-Inventar (Bestandsaufnahme)
- Systematische Erfassung aller KI-Systeme im Unternehmen (auch eingebettete KI in Standardsoftware).
- Zuordnung der Rollen: Sind Sie Anbieter, Betreiber oder beides?
- Risikoklassifizierung pro System: Verboten / Hochrisiko / Begrenztes Risiko / Minimal.
- Verantwortlichkeitszuweisung: Wer im Unternehmen ist für welches System zuständig?
KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
- Schulungskonzept: Welche Mitarbeitergruppen brauchen welches Wissen?
- Dokumentation der Schulungsmaßnahmen: Teilnahmenachweise, Inhalte, Frequenz.
- Wirksamkeitskontrolle: Kein Prüfungszwang, aber empfohlener Nachweis.
- Jährliche Aktualisierung bei neuen Tools oder regulatorischen Änderungen.
Datenschutzrechtliche Dokumentation
- VVZ-Einträge für KI-Verarbeitungstätigkeiten.
- DSFA bei KI-Systemen mit hohem Risiko für Betroffene.
- Auftragsverarbeitung: Verträge mit KI-Anbietern (OpenAI, Microsoft, Anthropic etc.).
- Drittlandstransfer: Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse, TIA.
Transparenz- und Meldepflichten
- Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten gegenüber Kunden.
- Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen (Art. 62 KI-VO bei Hochrisiko).
Aufbewahrung von Protokollen und Logs.
Kosten je Teilnehmer:
- 220,00 Euro (netto)
Package prices:
- Seminar 2/1 + 2/2: 370,00Euro (Netto)
Dates
Do. 01.10.2026
13.30 - 17.15
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