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Trademark law - Compensation claim according to § 89 b HGB

Nach § 89 b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses mit dem Handelsunternehmen einen angemessenen Ausgleich verlangen. Hat der Handelsvertreter Kunden für das Handelsunternehmen geworben, bekommt er eine Provision für diese Leistung. Scheidet er jedoch aus, obwohl die neuen Kunden ein Vertragsverhältnis mit dem Handelsunternehmen eingehen, so würde der Handelsvertreter seine Provision nicht

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Handelsvertreter – Vertragsrecht II – Pflichten des Vertreters

Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung und den Abschluß von Geschäften bemühen. In gewisser Weise induziert dieser Umstand auch die Verpflichtung von Mindestumsätzen, allerdings kann in Verträgen keine  Summe für Mindestumsätze festgelegt werden. Falls der Vertrag für den Fall des Nichterreichens Schadensersatzpflichten anordnet oder die Kündigung des Handelsvertreters als Folge vorsieht, ist die Regelung

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Handelsvertreter – Vertragsrecht I

Die Handelsvertreterverträge werden regelmäßig in Form von Standardverträgen abgeschlossen. Für den Prinzipal gilt, daß bestimmte wirtschaftlich sinnvolle Regelungen nur in Form von Individualabreden wirksam abgeschlossen werden können. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von Individualabreden stellt, sind hoch: dem anderen Teil muß im Hinblick auf den gesetzesfremden Teil der vertraglichen Regelung ein Wahlrecht

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Handelsrecht: Handelsvertreter Vertrag Verjährung Kündigung

Verjährung Es gelten grundsätzlich die ordentlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195,199 BGB. Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Regelungen, die hiervon abweichend einseitig die Ansprüche des Vertreters beschränken, sind unwirksam, § 307 II BGB. Wirksam dagegen können Fristen sein,

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Handelsrecht: Handelsvertreter

Der Vertrieb kann über Handelsvertreter oder über eigenständige Vertragshändler erfolgen. Die juristischen Regelungsmodelle unterscheiden sich grundsätzlich. Bei der Einschaltung des Handelsvertreter kommt der Vertragsabschluß direkt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zustande,  bei der Einschaltung des Vertragshändlers erfolgt das Geschäft, in dem zunächst der Vertragshändler die Ware kauft und diese dann weiterverkauft. Der Handelsvertreter unterscheidet

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