Buchstabenkombinationen

Unternehmenskennzeichen und Unterscheidungskraft III

Bei mehrgliedrigen Zeichen gilt: Sofern ein solches Kennzeichen wenigstens einen Bestandteil enthält, der unterscheidungskräftig ist, ergeben sich für die Schutzfähigkeit keine Schwierigkeiten. Der Begriff Malermeister Müller ist zum Beispiel unterscheidungskräftig, weil der Bestandteil Müller per se immer unterscheidungskräftig ist. Kompliziert wird die Lage, wenn die Bezeichnung aus vielen verschiedenen Phantasiekennzeichen gewählt wird, die jedes für […]

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Handelsrecht: Buchstabenkombinationen, die nicht aussprechbar sind

Aufgrund der Reform des Handelsrechts in 1998 wurden die Firmenbildungsvorschriften erheblich aufgelockert. In der Neufassung des § 18 Abs. 1 HGB gilt nunmehr die einheitliche Regelung zur Firmenbildung. Dabei sind bei der Firmenbildung maßgeblich, ob der Name kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist.  Eine Firma ist unterscheidungskräftig, wenn die Firma ihrer Art nach die Gesellschaft von anderen

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