Frachtvertrag

Rechte des Frachtführers

Nach § 407 HGB ist der Frachtführer verpflichtet, Gut zu einem Bestimmungsort zu befördern und es dort an den Empfänger abzuliefern. Im Gegenzug ist der Absender verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen. Letzteres stellt naturgemäß das „wichtigste“ Recht des Frachtführers dar: Sein Interesse an dem Vertrag ist grundsätzlich auf die Zahlung der Fracht nach Ablieferung […]

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Transportrecht: Das Frachtgeschäft und der personelle Anwendungsbereich

Das Frachtgeschäft ist in den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Ob diese Spezialregelung auf ein bestimmtes Geschäft anwendbar ist, setzt voraus, dass der Handelnde auch in den personellen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Nur weil das Frachtgeschäft im HGB geregelt ist, darf man jedoch nicht automatisch davon ausgehen, dass nur die in den §§ 1 ff.

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