Der Ausgangspunkt des Schutzes von Computerprogrammen ist das Urheberrecht. In Deutschland sind die Vorschriften des "Lizenzrechts für Software" in den §§ 69a ff. UrhG geregelt. Bei deren Auslegung …
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Software Lizenzrecht: Länderübergreifende Grundsätze des Schutzes von Computerprogrammen
22. April 2009 von
Die Entnahme aus einer Datenbank
28. Oktober 2008 von
Nach § 87 b UrhG steht einem Datenbankhersteller das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten …
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