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Die Bindung Nationaler Gerichte an einer Beurteilung eines Europäischen Gerichts

Einführung

Marken unterliegen regelmäßig der Prüfung, ob sie die erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen. Obwohl das Deutsche Patent- und Markenamt keine Prüfung der relativen Schutzhindernisse vornimmt, wird jede Marke im Hinblick auf die Unterscheidungskraft in Bezug auf die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen geprüft. Dies gilt auch für das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Bezug auf Gemeinschaftsmarken. Die Entscheidung des jeweiligen Amtes über das Vorliegen der Unterscheidungskraft kann auch überprüft werden. Die Entscheidungen des DPMA werden vom Bundespatentgericht geprüft; Beurteilungen des HABM werden vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft geprüft. 

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