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Vertragsrecht: Einfache Schriftformklauseln

Einfache Schriftformklauseln sind solche, die bestimmen,  dass eine Vereinbarung schriftlich niedergelegt werden muss. Obgleich der BGH nicht die Auffassung vertritt, dass alle Schriftformklauseln grundsätzlich unwirksam sind, ist zu beachten, dass solche Klauseln unter bestimmten Umständen unwirksam sein können.

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Mietrecht: Die Schriftform bei langfristigen Mietverträgen

Normalerweise besteht bei Verträgen der Grundsatz der Formfreiheit. Das heißt, dass ein Vertrag nicht in einer bestimmten Form abgeschlossen werden muss. Etwas anderes gilt, wenn das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt oder eine Form vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt auch für Mietverträge: Der Abschluss eines Mietvertrages kann formfrei erfolgen, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag im Sinne von §§ 550, 578 BGB. Danach muss ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wird, in schriftlicher Form abgeschlossen werden.

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AGB: Vertragseingehungsklauseln

Rahmenvereinbarung

1.) Rahmenvertrag

Beispiel: “Nachstehende Regelungen gelten für alle Aufträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erteilt werden.”

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RA Klug, Urteil des BAG: AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel

Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 20.05.2008 (9 AZR 382/07) entschieden:

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