Juli 2010

Softwarelizenzrecht:Gewährleistung, Hotfixes, Updates, Upgrades…

In der letzten Zeit befassen mich eine Vielzahl von Problemen, die sich aus der Erfüllung von Verträgen für die Überlassung von Software und Softwarepflegeverträgen im Zusammenhang mit möglichen Mängeln der Software ergeben. Einleitung: Wann besteht nach der juristischen Methodik ein Mangel? Der Gesetzgeber hat definiert, dass ein Fehler dann besteht, wenn eine Abweichung zwischen Ist- […]

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Softwarelizenzrecht: Auseinandersetzung einer Programmiergemeinschaft

Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung, die vor einem Jahr erlassen wurde (29.07.2009), entschieden, dass ein Anspruch des Geschäftsführers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ausscheidet, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass der durch die Programmierung entstehender Aufwand durch die Vermarktung des Programmes und die damit zu erzielenden Gewinne abgegolten werden soll und keine ausdrücklichen

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Softwarelizenzrecht: BGH: Erstellung neuer Software ist Werkvertrag

Die Erstellung von Software und die Programmierung von Schnittstellen unterfallen dem Werkvertragsrecht. Dies hat der BGH in einer neueren Entscheidung vom 25.März 2010 entschieden. In dem Fall hatten die Parteien den Vertrag zwar mit dem Begriff „Dienstvertrag“ überschrieben. Es war aber aus der Sicht des Kunden ein Vertrag, der auf die Erzielung eines Erfolgs gerichtet

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IT-Recht: Qualifikation von IT Verträgen in AGB

Der BGH hat am 4. März eine Entscheidung gefällt, die sich mit der Wirksamkeit einer Vorleistungspflicht für einen „Internet System Vertrag“ befasst. Das interessante an dieser Entscheidung sind aber weniger die Ausführungen zur Wirksamkeit von Regelungen in Standardverträgen (AGB), die den Kunden zu einer Vorauszahlung verpflichten, als vielmehr die Aussagen zur rechtlichen Einordnung von verschiedenen

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Softwarelizenzrecht: Vertragsgrundlagen für agile Programmierung

Vorwort: Die Auswahl der Vertragsgrundlagen für Standardverträge richtet sich nach § 307 Abs.2 S.1 BGB nach dem gesetzlichen Leitbild. § 307 Abs.2 S.1 BGB besagt sinngemäß, daß Standardverträge mit „wesentlichen Grundgedanken“ der jeweiligen gesetzlichen Regelung vereinbar sein müssen. Der BGH hat in zwei jüngeren Entscheidungen dargelegt, daß im Bereich der Lieferung und Erstellung von beweglichen

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AGB-Recht: Ausschlußfristen

Der Begriff „Ausschlußfrist“ ist vermutlich nicht bekannt, die Klauseln sind aber jedem schon einmal begegnet. Sie lauten „nach Ablauf von …. Tagen / Monaten kann die Rechnung nicht mehr gestellt / oder der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.“  Ausschlußfristen sollen eine gewisse Sicherheit bewirken, etwa deshalb, weil ein Abschluß erstellt werden muß und hier

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