Softwareurheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcode – Entscheidung des BGH UniBasic-IDOS
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 20.09.2012 entschieden, dass für die Geltendmachung eines Anspruchs, gerichtet auf Besichtigung und Herausgabe des Quellcodes nach § 809 BGB keine allzu hohen Voraussetzungen zu stellen sind. Im Sachverhalt hatte das amerikanische Unternehmen DCI
