Wettbewerbsrecht: Grundpreisangaben bei Internetauktionen
Nach § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) ist bei dem Vertrieb von Waren in Fertigverpackungen an Letztverbraucher neben dem Endpreis auch der Grundpreis für die Ware zu benennen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter gewerbs- oder geschäftsmäßig die