Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020 Teil II
Fortsetzung von Teil I Eigenständige geistige Schöpfung des Computerprogramms Nach § 69a III UrhG werden Computerprogramme nur dann geschützt, wenn sie individuelle Werke darstellen und das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Dieser eigenständige geistige Beitrag kann in