Fingerabdruckscanner am Arbeitsplatz, Zulässigkeit der Verarbeitung biometrischer Daten? LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.06.2020
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil v. 04.06.2020 (Az. 10 Sa 2130/19) entschieden, dass biometrische Zeiterfassungssysteme in der Regel (Ausnahmen sind somit möglich) nicht erforderlich im Sinne des Datenschutzes sind, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu dokumentieren. Bei dem Zeiterfassungsgerät
