Compliance: Strafbarkeit des Betriebs von „Abo-Fallen“ im Internet
Der Betrieb von sog. „Abo-Fallen“ im Internet – also Seiten, bei denen die Entgeltlichkeit der Leistungen bewusst verschleiert wird – ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Hier sind u.a. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder Irreführungshandlungen zu nennen. Der Betrieb solcher Seiten kann aber
