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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen – Teil IV

 Schadensersatz – Verzugsschaden, § 286  Verzug: Fristsetzung entbehrlich Der Anspruch auf Geltendmachung des durch den Verzug eingetretenen Schadens setzt voraus, dass der Gläubiger vergeblich den Schuldner zur Leistung aufgefordert hat (Fristsetzung). Nach § 286 Abs. 2 BGB bedarf es einer

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IT-Recht: Dienstanbieter haftet für nicht abrufbare E-Mails

Kann ein gewerblicher Nutzer seine E-Mails nicht abrufen, und ist der Dienstanbieter für den Fehler verantwortlich, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden kann auch den entgangenen Gewinn umfassen, wenn dem Nutzer aufgrund der Störung konkrete Aufträge entgehen. Das

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Vertragsrecht Cloud: Transistion, Transformation

I Transistion Die Transistion bezeichnet den Übergang der IT Leistungen vom Kunden zu einem Hostprovider oder den Übergang der Leistungen von einem Hostprovider zu einem anderen Hostprovider. Leistungen, Hardware, Software, Daten und manchmal auf Personal werden übertragen. Auf der technische

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