Markenrecht: Begriffliche Unterschiede bei klanglicher Ähnlichkeit
Es bleibt dabei: Begriffliche Unterschiede fallen bei einer klanglichen Ähnlichkeit zwischen Marken und identischen Warenverzeichnissen nicht entscheidend ins Gewicht. Dies gilt selbst dann, wenn – wie im Gesundheitssektor – von einer erhöhten Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise auszugehen sei. Dies entschied
