Wettbewerbsrecht: Wettbewerbswidrige Herabsetzung durch Mitteilung von Gerichtsentscheidungen
Wer gegen Wettbewerber einstweilige Verfügungen oder Gerichtsurteile wegen Wettbewerbsverstößen erwirkt, kann sich zunächst glücklich schätzen. Bei der Verbreitung solcher Entscheidungen sollte man allerdings vorsichtig sein. Sonst drohen Schadensersatzansprüche, wie das OLG Frankfurt entschied (Urteil vom 19.09.2013 – 6 U 105/12).
