Wettbewerbsrecht: Weiterempfehlungsmails als unzulässige Werbung
Weiterempfehlungsfunktionen auf gewerblich genutzten Websites können Unterlassungsansprüche auslösen. Denn diese sind als unzulässige Werbung anzusehen. Dies entschied der BGH (Urteil vom 12.09.2013 – I ZR 208/12). Zur Unterlassung verurteilt wurde ein Webseiten-Betreiber, der auf seiner Seite eine Empfehlungsfunktion eingebaut hatte.
